Beim Erdölbevorratungsgesetz (EBG) ist der Name Programm. Doch der Wandel hin zu anderen Energieträgern ist in vollem Gange. Der EBV fordert eine Neuausrichtung der gesetzlichen Vorgaben.
Nach Jahren von Marktturbulenzen verlief das zurückliegende Geschäftsjahr 2023/2024 für den Erdölbevorratungsverband (EBV) vergleichsweise ruhig. Akute Versorgungskrisen seien ausgeblieben, sagte Volker Ebeling, Vorsitzender des EBV-Beirates. Die Folgen des Ukraine-Krieges – insbesondere der Wegfall russischer Ölimporte und die Umstrukturierung von Versorgungswegen – prägten die Branche aber weiterhin. Auch wenn diese Herausforderungen mittlerweile gut gemeistert würden, bereiteten andere Entwicklungen Sorgen: eine unsichere Konjunkturlage und Anzeichen einer Deindustrialisierung, die Lieferketten und Wertschöpfungsstrukturen stark belasten.
Ebeling verwies darauf, dass sich besonders in der Automobil- und Grundstoffindustrie sowie der Raffineriewirtschaft erste Kapazitätsrückgänge zeigten. Diese Entwicklung werfe Fragen zur langfristigen Versorgungssicherheit auf, die den EBV und seine Gremien zunehmend beschäftigten.
Herausforderungen der Energiewende
Das vor 46 Jahren verabschiedete Erdölbevorratungsgesetz (EBG) stammt noch aus einer Zeit, in der Öl der primäre Energieträger war. Dass der Begriff "Energiewende" darin nicht vorkommen, überrasche daher nicht, so Ebeling. Die Bevorratungsstrategie konzentriere sich ausschließlich auf konventionelle flüssige Energieträger wie Rohöl, Benzin, Diesel und Heizöl. Entsprechend sei die Aufgabe des Erdölbevorratungsverbandes genau definiert. "Der Name ist hier ganz klar Programm", verdeutlichte Ebling.
Doch der Wandel ist bereits im Gang. Ebeling verwies auf Prognosen, nach denen der Bedarf an konventionellen Energieträgern bis 2040 um etwa die Hälfte sinken werde – Flugkraftstoffe einmal ausgenommen. Der Energiebedarf insgesamt werde dagegen kaum oder gar nicht abnehmen. Andere Energieträger − vor allem erneuerbarer Strom und Wasserstoff − seien vorgesehen, um diese Lücke zu schließen, würden bislang aber nicht zentral strategisch abgesichert oder seien für Krisen vorgehalten, sofern eine Bestandhaltung überhaupt möglich ist.
Die Energiewende erfordert eine Neuausrichtung der strategischen Bevorratung, davon ist man beim EBV überzeugt. Es gelte, neue Energieträger zu berücksichtigen. Potenzial sieht man in der Nach- und erweiterten Nutzung bereits vorhandener Kavernenspeicher für die Wasserstofflagerung. Solche Schritte könnten dazu beitragen, die Energieversorgung zu sichern.
Gesetzlicher Auftrag "vollumfänglich erfüllt"
Seinen gesetzlichen Auftrag hat der Erdölbevorratungsverband im zurückliegenden Geschäftsjahr 2023/2024 vollumfänglich erfüllt. Zum Ende des Geschäftsjahres am 31. März 2024 wurden Vorräte an Erdöl und an Erdölerzeugnissen in Höhe von 21,0 Millionen Tonnen Rohöläquivalent gehalten. Damit wurden mehr Bestände vorgehalten als gesetzlich vorgeschrieben (+4,8 Prozent).
Bis zum 30. Juni 2024 betrug die Bevorratungspflicht 20,071 Millionen Tonnen Rohöläquivalent (COE). Für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 wurde die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelte Bevorratungspflicht auf 19,483 Millionen Tonnen COE reduziert (-588.000 Tonnen). Der neuerlich deutliche Rückgang der Bevorratungspflicht sei in dieser Höhe "überraschend", sagte EBV-Vorstandsmitglied Britta Timm. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Nettoimporte der amtlichen Mineralölstatistik des BAFA, die bis einschließlich November 2023 eine "im wesentlichen konstante bzw. nur leicht rückläufige Bevorratungspflicht erwarten ließen".
Reagieren will der EBV auf die Überdeckung – die bereits bestehende wird sich durch den Rückgang der Bevorratungspflicht ab Juli noch vergrößern – in den nächsten Monaten durch den Verkauf "unterirdisch gelagerter Eigentumsbestände".
Der mit dem Inkrafttreten des seinerzeit neugefassten Erdölbevorratungsgesetzes zum 1. April 2012 eingeführte einheitliche Beitragssatz für Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoff, Heizöl EL und Flugturbinenkraftstoff Jet A-1 blieb mit 3,56 Euro je Tonne auch im zurückliegenden Geschäftsjahr unverändert.
Personaländerungen beim EBV
Nach 13 Jahren im Vorstand des EBV ist Dr. Dirk Sommer zum 1. Oktober 2024 aus dem Gremium ausgeschieden. Ebeling sprach Dr. Sommer im Namen des Beirates "Dank und Anerkennung für seine Verdienste um den Erdölbevorratungsverband aus". Ihm nachgefolgt im Vorstand ist Dr. Niels Hartung, der vormals Geschäftsführer / CFO der RDC Deutschland GmbH war.
Einen Wechsel gab es auch im EBV-Beirat. Für Dr. Annette Flormann-Pfaff, die zum 30. August 2024 aus dem Beirat ausgeschieden ist, wurde auf Vorschlag des Wirtschaftsverbandes Fuels und Energie (en2x) Ronny Hauck (ExxonMobil Central Europe Holding GmbH) neu in das Gremium gewählt.