Das Leck im undichten Rohrsystem in Emlichheim, das Anfang 2019 festgestellt wurde, gab den Ausschlag: Nachdem in der niedersächsischen Region an der deutsch-niederländischen Grenze, wo Wintershall Dea bereits seit fast 80 Jahren Erdöl fördert, große Mengen an Lagerstättenwasser ausgetreten war, hatte das Land Niedersachsen Konsequenzen sowie einen „Bohrloch-TÜV“ angekündigt. Die Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Niedersachsen (BVOT) wurde daraufhin überarbeitet und wird in Kürze in Kraft treten.
Wie das bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) angesiedelte Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mitteilt, seien wichtige Sicherheitsbestimmungen für die Öl- und Gasindustrie verschärft worden. Die neue Bergbauverordnung sieht vor, dass Öl- und Gastiefbohrungen in Niedersachsen künftig regelmäßig durch externe Sachverständige auf ihre Dichtheit überprüft werden sollen – der sogenannte Bohrloch-TÜV. Die für die Bohrungen verantwortlichen Unternehmen müssen diese künftig laut neuer BVOT einheitlich und regelmäßig überwachen. Auffälligkeiten, die sich im Rahmen der Drucküberwachung ergeben, sind umgehend an das LBEG zu melden. Zudem werden auch die Vorgaben für Rohrleitungen, durch die gefährliche Gase und Flüssigkeiten, Sole und Lagerstätten transportiert werden, verschärft: Die Sachverständigenprüfungen müssen künftig regelmäßig von externen Sachverständigen durchgeführt werden.
Die Erdöl- und Erdgasindustrie sei nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftszweig in Niedersachsen, betonte der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. Schäden wie die Leckage in Emlichheim dürften sich nicht wiederholen. „Wir schaffen mit der überarbeiteten Tiefbohrverordnung einen neuen Sicherheitsstandard“, ergänzt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier.